Staatlicher Berufsabschluss als Sozialassistent:in (Landesrecht)
(Berufsfachschule)
Voraussetzungen
- erweiterte Berufsbildungsreife und höher
- Vielseitigkeit, Kreativität, Einfühlungsvermögen
- ärztlich bestätigte gesundheitliche Eignung
Was?
- berufsübergreifend
- Deutsch/ Kommunikation
- Englisch
- Mathematik
- Biologie
- Politische Bildung
- berufsbezogener Bereich
- berufliche Identität entwickeln
- Grundlagen pädagogisch-psychologischen Handelns erwerben und Handlungsstrategien entwickeln
- Menschen in Pflege- und Betreuungssituationen bedürfnisorientiert begleiten
- hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben
- kulturell-musische Prozesse und Bewegungsmöglichkeiten kennenlernen und anwenden
- Handeln im beruflichen Kontext
Wo?
- schulischer Teil der Ausbildung: OSZ II Barnim
- praktischer Teil der Ausbildung: Einrichtungen entsprechend der Tätigkeitsfelder Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege
Wie?
- in Vollzeit
- 2 Jahre, 1. Halbjahr gilt als Probezeit
Abschluss und Abschlussmöglichkeiten
- staatlicher Berufsabschluss nach Landesrecht als Sozialassistent:in
- Erwerb eines der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschlusses
- Fachschule Sozialwesen (Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:in)
Ergänzende Informationen:
- Verordnung über den Bildungsgang
- Beantragung eines Schüler-Bafög ist möglich (im Landkreis des Wohnsitzes)
- Bewerbung Anfang Februar eine Jahres für das kommende Schuljahr (jährlicher Termin wird vom Ministerium bestimmt)