Bildungsgänge am OSZ II Barnim

Das OSZ II Barnim bietet vielfältige Möglichkeiten, die schulische Ausbildung nach der Sekundarstufe I weiterzuführen.

Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (mindestens 10 Jahre Schulbesuch) beginnt im Land Brandenburg die Berufsschulpflicht, welche an unserer Schule erfüllt werden kann.

Jugendliche mit einem abgeschlossenen Ausbildungsvertrag werden von ihrem Arbeitgeber entsprechend der Landesschulbezirksverordnung zur Berufsschule an unserem OSZ angemeldet.

Für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag dauert die Berufsschulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Sie melden sich in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien eines jeden Schuljahres am OSZ II Barnim.

Die Bewerbungsfrist für das Berufliche Gymnasium und die Bildungsgänge Sozialwesen endet Ende Februar eines jeden Jahres.