Fremdsprachenzertifizierung

Alle Schülerinnen und Schüler in den beruflichen Bildungsgängen können auf freiwilliger Basis auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz eine Prüfung absolvieren, in der ihnen ihre Fremdsprachenkenntnisse unabhängig von der Benotung auf dem Zeugnis zertifiziert werden.

Die Prüfung wird in 3 Stufen durchgeführt, die sich an den Niveaustufen des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen", der vom Europarat entwickelt wurde, orientieren.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In ihr werden insbesondere die Fähigkeiten

  • gesprochene und/oder geschriebene fremdsprachige Mitteilungen zu verstehen,
  • sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern,
  • Gespräche zu führen und zu korrespondieren sowie
  • durch Übersetzung oder Umschreibung mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln

nachgewiesen.

Die Ergebnisse der Prüfung werden nicht durch Schulnoten bescheinigt, sondern in Teilbereichen werden die jeweiligen Kompetenzen als Punktzahl ausgewiesen.

Die Zertifizierung findet jährlich im Frühjahr statt und bedarf einer Anmeldung in der Schule.

Weitere Informationen sind zu finden auf den Seiten der Kultusministerkonferenz.