Berufsfachschule Grundbildung
Voraussetzung
- berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag oder mit Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit
- nach 10 Jahren Schulpflichterfüllung
Was?
- nach der Orientierungsphase
- Vermittlung in eine berufliche Ausbildung (Berufsschule)
- oder
- erweiterte Allgemeinbildung
- Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse, Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder
-
Fächer des berufsfeldübergreifenden und des berufsfeldbezogenen Bereichs
Wo?
- OSZ II Barnim
Wie?
- in Vollzeit
- 1 Jahr
Abschluss
- Berufliche Grundbildung entsprechend der Sekundarstufe I
- Berufsbildungsreife (wenn vorher kein Abschluss der Sekundarstufe I erworben wurde)
- Erweiterte Berufsbildungsreife (wenn vorher bereits der Abschluss der Berufsbildungsreife erworben wurde)
Anschlussmöglichkeiten
- Berufsschule
Ergänzende Informationen
- die Orientierungsphase umfasst 2 Monate
- Verordnung über den Bildungsgang Berufliche Grundbildung
Berufsfachschule Grundbildung Plus
Voraussetzung
- berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag
- nicht ausreichende Deutschkenntnisse (unterhalb Sprachniveau B2)
Was?
- Erweiterung der Allgemeinbildung
- Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse
- Entwicklung und Erweiterung der Sprachkompetenz in der deutschen Sprache
- Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder
- Fächer der berufsfeldübergreifenden und des berufsfeldbezogenen Bereichs
- Schülerinformationspraktikum
Wo?
- OSZ II Barnim
Wie?
- in Vollzeit im Klassenverband, Deutsch in Niveaukursen
- 2 Jahre, Höchstverweildauer 3 Jahre
Abschluss
- Berufliche Grundbildung entsprechend der Sekundarstufe I (Berufsbildungsreife)
Anschlussmöglichkeiten
- Berufsschule
- Zweiter Bildungsweg