Hausordnung
Der folgende Text enthält nur die wichtigsten Auszüge aus unserer aktuellen Hausordnung. Bitte die vollständige Hausordnung hier herunterladen.
Hauptstandort Eberswalde
1. Grundsätze
Eine zielgerichtete und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Gemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn alle am Schulleben Beteiligten einen von Respekt und Verantwortung geprägten Umgang pflegen. Nur im kooperationsbereiten Miteinander und sorgsamen Umgang mit den sächlichen Voraussetzungen sind gemeinsame Erfolge zu erreichen.
Die Hausordnung gilt für alle, die unmittelbar am Schulbetrieb teilnehmen oder diesen technisch absichern sowie für Gäste.
Sie gilt für sämtliche auf o.g. Standort befindlichen Gebäude sowie für Pausen-, Park- und Freiflächen, die von öffentlichen Flächen oder anderen Privatflächen abgegrenzt sind.
2. Pausenordnung und Aufenthalt in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
Der allgemeine Unterrichtsbeginn am OSZ II Barnim wird auf 8:20 Uhr festgesetzt. In Ausnahmefällen können einzelne Unterrichtsstunden um 7:30 Uhr beginnen, wenn dies für die Schüler:innen zumutbar sowie schulorganisatorisch notwendig und vertretbar ist.
2.1. Unterrichts- und Pausenzeiten
Block | Bemerkung | Anfang | Ende | Dauer |
0. Stunde | (im Bedarfsfall) | 7:30 Uhr | 8:15 Uhr | 45 Min. |
1. Block | 8:20 Uhr | 9:50 Uhr | 90 Min. | |
Pause | 9:50 Uhr | 10:05 Uhr | 15 Min. | |
2. Block | 10:05 Uhr | 11:35 Uhr | 90 Min. | |
Pause | 11:35 Uhr | 12:00 Uhr | 25 Min. | |
3. Block | 12:00 Uhr | 13:30 Uhr | 90 Min. | |
Pause | 13:30 Uhr | 13:40 Uhr | 10 Min. | |
4. Block | 13:40 Uhr | 15:10 Uhr | 90 Min. | |
Pause | 15:10 Uhr | 15:20 Uhr | 10 Min. | |
5. Block | (im Bedarfsfall) | 15:20 Uhr | 16:50 Uhr | 90 Min. |
2.2 Aufenthaltsräume und Aufenthaltsplätze während der Pausen und Freistunden
Für die Pausen und Freistunden stehen die nachfolgend genannten Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung
- die Cafeteria (Haus I)
- Sitzgelegenheiten in den Fluren und Etagen
- der Außenbereich des Schulgeländes
Wir halten es für selbstverständlich, dass jede:r mit den Einrichtungsgegenständen sorgsam umgeht und dafür Sorge trägt, dass Zerstörungen und Vandalismus Einhalt geboten werden.
Lageplan

2.3 Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtsstunde oder Unterrichtseinheit sind die Unterrichtsräume zu verschließen. Verantwortlich für das Verschließen der Unterrichtsräume ist die für den Raum verantwortliche bzw. in dem Raum unterrichtende Lehrkraft.
3. Nutzung von Parkflächen auf dem Schulgrundstück
Das Fahren und Parken auf dem Schulgrundstück geschehen auf eigene Gefahr.
Beim Befahren des Schulgeländes gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung; es ist ausschließlich Schritttempo zu fahren. Zudem gibt es auf dem Schulgelände während der Wintermonate einen eingeschränkten Winterdienst.
Es sind grundsätzlich die ausgewiesenen Parkflächen von dem berechtigten Personenkreis zu nutzen.
4. Betreten von Fachlaboren und Werkstätten
Fachlabore und Werkstätten dürfen nur von dem von der Schulleitung festgelegten Personenkreis während des Schulbetriebes genutzt werden.
5. Sicherheit und Unfallverhütung
Die allgemeinen und speziellen Unfallverhütungsvorschriften hängen in den Fachräumen und Werkstätten aus.
Labor- und Werkstattordnungen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung ist die für den Raum verantwortliche bzw. unterrichtende Lehrkraft.
Für die in den Räumen befindlichen Sanitätskästen sind die jeweiligen Raumverantwortlichen zuständig.
Im Brand- und Katastrophenfall gilt der Brandfall- und Evakuierungsplan.
6. Informationspflicht
Wir betrachten es als Selbstverständlichkeit, dass alle ihrer Informationspflicht nachkommen. Gäste werden gebeten, sich im Sekretariat anzumelden. Alle schulinternen Informationen erhält man an den Informationstafeln. Mängel und Störungen sind im Sekretariat anzuzeigen.
7. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Die vorliegende Verordnung tritt mit Wirkung vom 07.06.2023 in Kraft.
Schulkonferenz OSZ II Barnim