Hausordnung

Der folgende Text enthält nur die wichtigsten Auszüge aus unserer aktuellen Hausordnung. Bitte die vollständige Hausordnung hier herunterladen.

Hauptstandort Eberswalde

1. Grundsätze

Eine zielgerichtete und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Gemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn alle am Schulleben Beteiligten einen von Respekt und Verantwortung geprägten Umgang pflegen. Nur im kooperationsbereiten Miteinander und sorgsamen Umgang mit den sächlichen Voraussetzungen sind gemeinsame Erfolge zu erreichen.
Die Hausordnung gilt für alle, die unmittelbar am Schulbetrieb teilnehmen oder diesen technisch absichern sowie für Gäste.
Sie gilt für sämtliche auf o.g. Standort befindlichen Gebäude sowie für Pausen-, Park- und Freiflächen, die von öffentlichen Flächen oder anderen Privatflächen abgegrenzt sind.

2. Pausenordnung und Aufenthalt in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände

Der allgemeine Unterrichtsbeginn am OSZ II Barnim wird auf 8:20 Uhr festgesetzt. In Ausnahmefällen können einzelne Unterrichtsstunden um 7:30 Uhr beginnen, wenn dies für die Schüler:innen zumutbar sowie schulorganisatorisch notwendig und vertretbar ist.

2.1. Unterrichts- und Pausenzeiten

Block Bemerkung Anfang Ende Dauer
0. Stunde (im Bedarfsfall) 7:30 Uhr 8:15 Uhr 45 Min.
1. Block   8:20 Uhr 9:50 Uhr 90 Min.
Pause   9:50 Uhr 10:05 Uhr 15 Min.
2. Block   10:05 Uhr 11:35 Uhr 90 Min.
Pause   11:35 Uhr 12:00 Uhr 25 Min.
3. Block   12:00 Uhr 13:30 Uhr 90 Min.
Pause   13:30 Uhr 13:40 Uhr 10 Min.
4. Block   13:40 Uhr 15:10 Uhr 90 Min.
Pause   15:10 Uhr 15:20 Uhr 10 Min.
5. Block (im Bedarfsfall) 15:20 Uhr 16:50 Uhr 90 Min.

2.2 Aufenthaltsräume und Aufenthaltsplätze während der Pausen und Freistunden

Für die Pausen und Freistunden stehen die nachfolgend genannten Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung

  • die Cafeteria (Haus I)
  • Sitzgelegenheiten in den Fluren und Etagen
  • der Außenbereich des Schulgeländes

Wir halten es für selbstverständlich, dass jede:r mit den Einrichtungsgegenständen sorgsam umgeht und dafür Sorge trägt, dass Zerstörungen und Vandalismus Einhalt geboten werden.

Lageplan

2.3 Unterrichtsräume

Nach jeder Unterrichtsstunde oder Unterrichtseinheit sind die Unterrichtsräume zu verschließen. Verantwortlich für das Verschließen der Unterrichtsräume ist die für den Raum verantwortliche bzw. in dem Raum unterrichtende Lehrkraft.

3. Nutzung von Parkflächen auf dem Schulgrundstück

Das Fahren und Parken auf dem Schulgrundstück geschehen auf eigene Gefahr.
Beim Befahren des Schulgeländes gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung; es ist ausschließlich Schritttempo zu fahren. Zudem gibt es auf dem Schulgelände während der Wintermonate einen eingeschränkten Winterdienst.
Es sind grundsätzlich die ausgewiesenen Parkflächen von dem berechtigten Personenkreis zu nutzen.

4. Betreten von Fachlaboren und Werkstätten

Fachlabore und Werkstätten dürfen nur von dem von der Schulleitung festgelegten Personenkreis während des Schulbetriebes genutzt werden.

5. Sicherheit und Unfallverhütung

Die allgemeinen und speziellen Unfallverhütungsvorschriften hängen in den Fachräumen und Werkstätten aus.
Labor- und Werkstattordnungen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung ist die für den Raum verantwortliche bzw. unterrichtende Lehrkraft.
Für die in den Räumen befindlichen Sanitätskästen sind die jeweiligen Raumverantwortlichen zuständig.
Im Brand- und Katastrophenfall gilt der Brandfall- und Evakuierungsplan.

6. Informationspflicht

Wir betrachten es als Selbstverständlichkeit, dass alle ihrer Informationspflicht nachkommen. Gäste werden gebeten, sich im Sekretariat anzumelden. Alle schulinternen Informationen erhält man an den Informationstafeln. Mängel und Störungen sind im Sekretariat anzuzeigen.

7. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Die vorliegende Verordnung tritt mit Wirkung vom 07.06.2023 in Kraft.

Schulkonferenz OSZ II Barnim

Die Hausordnung zum Download

Hausordnung Ergänzung Standort Finow

Bitte beachten Sie, dass für den Standort Finow eine angepasste Hausordnung gilt.