Im Rahmen der Lernmittelverordnung (LernMV) des Landes Brandenburg vom 14. Februar 1997, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2018, sind Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, auf eigene Kosten Lernmittel nach Entscheidung der Schule zu beschaffen (Eigenanteil § 12 LernMV).