Was macht man in einem dieser zukunftsträchtigen Berufe der Gesundheitswirtschaft und warum stellt der Beruf der Heilerziehungspfleger:innen eine wichtige Schnittstelle im qualifizierten Fallmanagement gemäß Betreuungsorganisationsgesetz dar?
Gemäß der Stellenbeschreibung der Agentur für Arbeit begleiten und unterstützen Heilerziehungspfleger:innen Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Beeinträchtigung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten, wie Einkauf oder Nahrungszubereitung, und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen, wie Kontaktpflege, Kreativität oder sportlichem Ausgleich. Ebenso fördern sie Sozialverhalten, die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und/ oder stehen diesen bei ihrer beruflichen Eingliederung zur Seite.
Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger:innen Bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (eine Basis direkter Pflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich (im Rahmendes von der zuständigen Behörde genehmigten Versorgungsvertrages mit Apotheken). Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit (wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist).
Mögliche Beschäftigungsbetriebe: Heilerziehungspfleger:innen können in Tagesstätten, besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie sowie in Kindertagesstätten und an Schulen arbeiten.
Folgende Inhalte des Betreuungsrechts sind Bestandteil des Unterrichts:
- rechtliche Handlungsfähigkeit
- Voraussetzungen einer Betreuung
- Anlauf und Verfahren
- genehmigungspflichtige Angelegenheiten (zum Beispiel freiheitsentziehende Maßnahmen)
Im Rahmen einer Unterrichtsstunde der Schüler:innen des Oberstufenzentrums Eberswalde mit dem Betreuungsverein wurden folgende Fragen beantwortet:
- Wie werde ich rechtliche(r) Betreuer*in?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsrecht?
- Wie stärkt man Menschen mit Behinderung im Betreuungsrecht?
- Welche Erfahrungen gibt es aus dem Betreuungsalltag?
Die Eberswalder Schüler:innen haben sich zu Recht einen Beruf von Bedeutung ausgesucht. In Brandenburg werden etwa 45.000 Menschen rechtlich betreut. Die Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. und dem Oberstufenzentrum dient der gemeinsamen Sicherung der Teilhabe von Menschen.
Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. freut sich auf das nächste Jahr, um die Schüler:innen weiter zu unterstützen.
Carmen Piechotka,
(veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung durch C. Piechotka, entnommen aus BETREV 02/2023, S. 3, Informationsblatt des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.)